
Leistungen
Was wir für sie tun können
Hausärztliche Versorgung
gerne auch im Rahmen der Hausarzt zentrierten Versorgung
Diagnostik & Labor
- Laboruntersuchungen
- EKG (in Ruhe und unter Belastung)
- Langzeit-EKG
- Langzeitblutdruckmessung
- Lungenfunktionsuntersuchung
Check-up-Untersuchungen
- Check-up 18–34 Jahre (einmalig)
Gesundheitsuntersuchung für junge Erwachsene - Check-up 35+ Jahre (alle 3 Jahre)
Früherkennung häufig auftretender Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-, Nieren- oder Stoffwechselkrankheiten - Check-up 65+ Jahre (AOK)
Spezielle Vorsorgeuntersuchung für ältere AOK-Versicherte
Vorsorge & Früherkennung
- Krebsvorsorge für Männer ab 45 Jahren (jährlich)
- Hautkrebsscreening ab 35 Jahren (alle 2 Jahre)
Jugendvorsorgeuntersuchung
Die J2 ist eine Vorsorgeuntersuchung für 16- bis 17-Jährige und prüft körperliche Entwicklung, Pubertätsthemen, Mediennutzung sowie mögliche gesundheitliche Risiken. Die Kosten übernehmen AOK, TK und Knappschaft direkt; andere gesetzliche Kassen erstatten auf Antrag – am besten vorab bei der eigenen Krankenkasse nachfragen.
Jugendarbeitsschutzuntersuchung
Verpflichtende Untersuchung für Jugendliche unter 18 Jahren, die ein Beschäftigungsverhältnis beginnen. Bei der Stadt/ im Rathaus bekommt man dafür einen Untersuchungsberechtigungsschein (für Laatzen: www.laatzen.de; Stichwort Untersuchungsberechtigungsschein)
Chronische Erkrankungen – Disease Management Programme (DMP)
Für folgende chronische Erkrankungen bieten wir strukturierte Behandlungsprogramme an:
- Asthma bronchiale
- COPD (Chronisch obstruktive Lungenerkrankung)
- Diabetes mellitus Typ II
- Koronare Herzkrankheit (KHK)
Impfungen
- Impfberatungen und Schutzimpfungen, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)
Darüber hinaus
Psychosomatische Grundversorgung
Ganzheitliche medizinische Betreuung mit Blick auf das Zusammenspiel von körperlichen und seelischen Prozessen – unter Einbeziehung häufiger psychischer Erkrankungen wie Angst, Depression oder Sucht sowie einer vertrauensvollen, therapeutisch wirksamen Arzt-Patient-Beziehung.
Ziel ist es, seelische Belastungen frühzeitig zu erkennen, mit gezielten Gesprächen zu begleiten und bei weitergehendem Bedarf spezialisierte Fachkräfte hinzuzuziehen.
Geriatrie
Geriatrisches Basisassessment und Demenzscreening zur frühzeitigen Erkennung altersbedingter Einschränkungen.
Palliativmedizinische Betreuung
Medizinische Begleitung und Versorgung schwerkranker Menschen mit nicht heilbaren Erkrankungen – orientiert an Lebensqualität und individuellen Bedürfnissen.
Hausbesuche
Bei Pflegebedürftigkeit sowie in Alten- und Pflegeheimen.
In anderen Fällen nur in medizinisch begründeten Notfällen und nach vorheriger Rücksprache.
Individuelle Gesundheitsleistungen
Erweiterte Herz-Kreislauf-Diagnostik
Zusätzliche Untersuchungen zur Gefäßgesundheit:
- Pulswellenanalyse (PWA) – zur Einschätzung der arteriellen Gefäßsteifigkeit (bis zum 70. Lebensjahr)
- Schlaganfallrisikoanalyse (SAR) – individuelle Risikobewertung zur Vorbeugung eines Schlaganfalls
Beratung zur Patientenverfügung
Individuelle Aufklärung und Beratung zur Erstellung einer Patientenverfügung.
Weitere Informationen und Vordrucke des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu Vorsorge und Betreuungsrecht (BMVJ).
Weitere Informationen zum Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
Tauglichkeitsuntersuchungen
Untersuchungen zur gesundheitlichen Eignung für: Führerscheinerwerb, berufliche Anforderungen, sportliche Aktivitäten.
Reisemedizinische Beratung & Reiseimpfungen
Wir bieten eine individuelle reisemedizinische Beratung und empfehlen notwendige Impfungen – basierend auf den aktuellen Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) und der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin (DTG).
Die Kosten für Reiseschutzimpfungen können bei der Krankenkasse eingereicht werden; viele Kassen erstatten einen Teil der Ausgaben.
Diese Leistungen erfolgen als Selbstzahlerleistung.
E-Rezepte
Elektronische Rezepte können in bestimmten Fällen auf Nachfrage digital übermittelt werden.
Bitte beachten Sie folgende Voraussetzungen:
- Voraussetzung 1: Sie waren im laufenden Quartal bereits persönlich in der Praxis, und Ihre elektronische Gesundheitskarte wurde eingelesen.
- Voraussetzung 2: Es handelt sich um ein Wiederholungsrezept, das sie von uns bereits verschrieben bekommen haben.
In folgenden Fällen können E-Rezepte nicht ausgestellt oder übermittelt werden:
- Privatrezepte
- Hilfsmittelverordnungen
- Betäubungsmittelrezepte
- Überweisungen
- Verordnungen von Krankenbeförderung (Transportscheine)
In diesen Fällen ist ein persönliches Erscheinen in der Praxis oder das eines autorisieren Vertreters erforderlich:
- Bei neuen Medikamenten oder bei Präparaten, die zuvor durch eine andere Fachrichtung verordnet wurden, ist eine persönliche Rücksprache in der Praxis notwendig.